Wiedergeburt
Grad 5 · Verwandlungszauber 5e · SRD 5.1 (2014)
Andere Regelversion: Wiedergeburt (5.5e, 2024, SRD 5.2.1)
Kartendruck mit Schlüssel. Mehr erfahren
- Zeitaufwand
- 1 Stunde
- Reichweite
- Berührung
- Komponenten
- V, G, M (Seltene Öle und Salben im Wert von mindestens 1.000 GM, die der Zauber verbraucht)
- Wirkungsdauer
- Unmittelbar
- Klassen
- Druide
Du berührst eine tote humanoide Kreatur oder ihre Überreste. Falls die Kreatur maximal zehn Tage lang tot war, erschafft der Zauber einen neuen, erwachsenen Körper für sie und ruft dann die Seele in diesen Körper herbei. Ist die Seele des Ziels nicht frei oder bereitwillig zurückzukehren, schlägt der Zauber fehl.
Die Magie erschafft einen neuen Körper für die Kreatur, der wahrscheinlich einem anderen Volk angehört. Der SL würfelt mit einem W100 und bestimmt anhand der folgenden Tabelle, welche Gestalt die Kreatur annimmt, wenn sie zum Leben erweckt wird. Alternativ kann der SL eine Gestalt auswählen.
| W100 | Volk |
|---|---|
| 1–4 | Drachenblütiger |
| 5–8 | Dunkelelf |
| 9–14 | Felsengnom |
| 15–22 | Gebirgszwerg |
| 23–26 | Halbelf |
| 27–30 | Halbork |
| 31–39 | Hochelf |
| 40–48 | Hügelzwerg |
| 49–56 | Leichtfußhalbling |
| 57–76 | Mensch |
| 77–84 | Stämmiger Halbling |
| 85–88 | Tiefling |
| 89–96 | Waldelf |
| 97–100 | Waldgnom |
Die wiedergeborene Kreatur erinnert sich an ihr früheres Leben und ihre Erfahrungen. Sie behält die Fähigkeiten ihrer ursprünglichen Gestalt. Nur die Volksmerkmale ihres bisherigen Volks werden durch die des neuen ersetzt.